Anliegen
dafür treten wir ein
FreeMarkets.at Forderungskatalog
Wir fordern folgende Verbesserungen für Österreichs Wirtschaft:
6) Europäische Union
- Die Teilnahme am europäischen Binnenmarkt ist von essenzieller Bedeutung für die österreichische Wirtschaft. FreeMarkets.AT bekennt sich daher zur EU der 4 Grundfreiheiten: freie Güter-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr.
- Die EU soll eine Union der Freiheit sein, keine Transferunion. Daher gilt es dem Prinzip der finanziellen Eigenverantwortung der Mitgliedsstaaten wieder umfassende Geltung zu verschaffen. Die teure, verwaltungsintensive und betrugsanfällige Subventionsverteilung auf EU-Ebene einerseits und die EU-Beiträge andererseits sollten reduziert werden.
- In der EU gibt es bereits eine zu große Dominanz der Nettoempfänger. Deswegen sollten EU-Beitrittskandidaten ein BIP pro Kopf in Höhe von zumindest 75 % des EU-Durchschnitts aufweisen. Wirtschaftliche Kooperation erfordert keine Vollmitgliedschaft, die Norwegen arbeitet mit der EU eng auf Basis der EWR-Mitgliedschaft zusammen, die Türkei auf Basis einer Zollunion, die Schweiz auf Basis eines Freihandelsvertrages und weiteren bilateralen Verträgen.
- Das Subsidaritätsprinzip ist zentral für eine freie Gesellschaft und für effizientes Funktionieren der Europäischen Union. Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen sollen so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich unternommen werden. Zunächst ist das Individuum am Zug. Erst subsidiär sollen der private Haushalt und andere private Gemeinschaften bis hin zu Gemeinden, Bundesländern, Staaten und zuletzt die EU eingreifen. Die Kompetenzbereiche der EU sollten taxativ in einem eigenen Vertrag festgelegt werden. Damit einhergehend sollten auch die Zuständigkeit des EuGH auf die Kompetenzbereiche der EU reduziert werden.
- Die EU ist viel zu sehr ein Bürokraten-Projekt ohne Einbindung der Bürger geworden. Dieses Problem sollte durch eine direktdemokratische Einbindung der Bürger bei wichtigen Entscheidungen entschärft werden. Die Aufnahme neuer Mitglied und die Abgabe von nationalstaatlichen Kompetenzen an die EU sollten daher einer bindenden Volksabstimmung unterzogen werden, wobei die Mehrheit die EU-Bürger zustimmen muss und in 2/3 der Mitgliedsstaaten eine Mehrheit erzielt werden muss. Die Bürger eines neuen EU-Mitglieds sollten sich mehrheitlich für den eigenen Beitritt aussprechen (letzteres ist heute schon üblich).