Anliegen
dafür treten wir ein
FreeMarkets.at Forderungskatalog
Wir fordern folgende Verbesserungen für Österreichs Wirtschaft:
5) Verhältnis Wirtschaft/Staat
- Der Staat soll sich als Wirtschaftstreibender weiter zurückziehen und Privatisierungen ausweiten.
- Das Schienennetz soll in Öffentlicher Hand bleiben, nicht jedoch Güter- oder Personenverkehrsunternehmen.
- Das Stromnetz soll in Öffentlicher Hand bleiben, nicht jedoch Strom produzierende Unternehmen
- Grundsätzlich soll der Staat nicht Teilnehmer am Wirtschaftsprozess sein, sondern strenger, unabhängiger Schiedsrichter.
- Vereinfachung der wirtschaftsbezogenen Rechtsmaterie in allen Punkten (österreichische Betriebe haben durchschnittlich 375 verschiedene Rechtsmaterien zu beachten, diese lösen durchschnittlich 5.000 Aktionen aus und binden in den Betrieben zu viel Produktivität).
- Beseitigung und Überarbeitung von schwammigen und wenig durchdachten Gesetzen, die Rechtsunsicherheit schaffen und Behördenwillkür ermöglichen, z. B. Abschaffung des § 1 Abs. 3 des Konsumentenschutzgesetzes, der vorsieht, dass Unternehmer in der Gründungsphase als Konsumenten ansehen werden.
- Betriebsanlagen Genehmigung sollen max. 12 Monate dauern. Sollte bis max. 12 Monaten nach Vorlage alle erforderlichen Unterlagen keine Genehmigung erfolgen, dann gilt diese als genehmigt.
- Die Interessenskonflikte und der damit einhergehende Machtmißbrauch von Finanz und Gebietskrankenkassen müssen beseitigt werden, insbesondere im Zusammenhang mit Zwangsanstellungen wegen angeblicher Scheinselbständigkeit:
- Recht auf Selbstständigkeit: jede Person in Österreich soll frei entscheiden dürfen, ob sie als selbständiger Auftragnehmer, freier oder echter Dienstnehmer tätig wird. Gebietskrankenkassen und Finanzämter sollen nicht mehr darüber entscheiden dürfen. In Zukunft sollen nur mehr die betroffenen Auftragnehmer bzw. freien Dienstnehmer auf Anstellung klagen dürfen.
- Zuständigkeit der Handelsgerichtsbarkeit: im Falle einer Klage auf Anstellung seitens eines Auftragnehmers oder eines freien Dienstnehmers sind derzeit in erster Instanz die Arbeits- und Sozialgerichte zuständig. Stattdessen sollen diese Fälle in die Kompetenz des am jeweiligen Standort für Handelssachen zuständigen Gerichts fallen.
- Klare und einheitliche Definition von Selbständigkeit für alle Rechtsmaterien (vgl. https://www.freemarkets.at/doc/downloads/Scheinselbstaendigkeit-Kurzratgeber.pdf Kap. 4.3)
- Keine Betriebsprüfungen mehr durch die Gebietskrankenkassen: in den meisten Ländern gibt es eine Steuerbehörde, die Betriebsprüfungen durchführt. In Österreich werden die Betriebe sowohl vom Finanzamt als auch von der Gebietskrankenkasse durchleuchtet, die dieselben Besteuerungsgrundlagen und Abgaben überprüfen. Diese Doppelgleisigkeit sollte endlich beseitigt werden. Die Gebietskrankenkassen würden dann, genauso wie die anderen Sozialversicherungen, die geschuldeten Beträge auf Basis der Erhebungen des Finanzamts vorschreiben. Durch diese Verwaltungsreform könnte im Bereich der Gebietskrankenkassen viel Personal eingespart werden und die Unternehmen könnten mehr Zeit ihren Geschäften widmen, da eine Betriebsprüfung typischerweise ein wochenlanges Ringen mit den jeweiligen Behörde nach sich zieht, das den Geschäftsbetrieb massiv behindert.
- Freie Wahl der Sozialversicherung: FreeMarkets.AT tritt auch dafür ein, dass die Form der Zusammenarbeit (Auftragnehmer, echter oder freier Dienstnehmer) von der Sozialversicherung entkoppelt wird. In vielen anderen Ländern, wie z. B. der Schweiz und den Niederlande können sich die Sozialversicherungspflichtigen ihre Sozialversicherung aussuchen, so wie wir in Österreich das bei der KfZ-Haftpflicht-Versicherung kennen. Sogar in Österreich können schon heute Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder und Ärzte zwischen einer ASVG-Versicherung, einer SVS-Versicherung oder einer privaten Versicherung wählen (zumindest im Bereich der Krankenversicherung). Dies soll nicht nur ein Privileg von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftstreuhändern und Ärzten sein. Alle Selbständigen, alle freien und echten Dienstnehmer sollen das Recht haben, zwischen einer ASVG-Versicherung, einer SVS-Versicherung oder einer privaten Versicherung zu wählen.
- Im Rahmen einer gesetzlichen Klarstellung soll im § 4 ASVG festgehalten werden, dass jene Tätigkeit, für die man einen Gewerbeschein bekommt, auch selbständig ausgeübt werden kann.
- Rückwirkung abschaffen: die Nachzahlungen wegen irrtümlicher Falscheinstufung eines echten oder freien Dienstnehmers als Selbständigen müssen beseitigt werden. Eine Umstufung von Auftragnehmern zu freien oder echten Dienstnehmern oder von freien zu echten Dienstnehmern soll nur für das zukünftige Vertragsverhältnis wirksam werden.
Bereits für Sie erreicht:
1. Bei rückwirkenden Zwangsanstellungen werden die SVS*-Beiträge auf die Gebietskrankenkassen-Nachzahlung angerechnet (die Zahllast wurde dadurch ca. halbiert). 2. Es wurde ein einheitlicher Fragebogen hinsichtlich der Selbständigkeitskriterien geschaffen. 3. Selbständige können eine Vorab-Prüfung der Selbständigkeitseigenschaft und einen Feststellungsbescheid erwirken, den sie Auftraggebern vorlegen können. - Der Staat muss abspecken und effektiver werden, die Kompetenzen von Bund, Ländern und Gemeinden müssen entwirrt werden. Die Landesgesetzgebung und der Bundesrat sind abzuschaffen.