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Wirtschaftskammerwahl 2020



2. bis 5. März (unterschiedlich je nach Bundesland):



https://www.wko.at/service/oe/wirtschaftskammerwahlen.html#heading_wahlinfo_bundesland

Warum wählen?



Die Wirtschaftskammer ist die in der Verfassung einzementierte Interessensvertretung der Unternehmen. Die Wirtschaftskammer

  • Berät die die Regierung bei Gesetzesvorhaben
  • Verhandelt mit die Kollektivverträge mit der Gewerkschaft
  • Bestellt Aufsichtsräte und Vorstände der Sozialversicherungen

Wer kann wählen?



  • Unternehmer bzw. Gesellschafter
  • Bei Gesellschaften: jeder Zeichnungsberechtigte (Vorstände, Geschäftsführer und Prokuristen)

Aber: nur eine Person pro Unternehmen (= pro Wirtschaftskammer-Mitglied). Eine Person kann aber mehrmals wählen, wenn sie für mehrere Unternehmen zeichnungsberechtigt ist bzw. Mitglied in mehreren Fachgruppen ist. Man wählt jeweils in der Fachgruppe, in der man Mitglied ist.

Wo und wie kann ich wählen?



  • In einem Wahllokal oder
  • Per Briefwahl (Wahlkarte)

Wenn man im Wahllokal wählt, dann wird die Wahlkarte ungültig. D.h. wenn man nicht sicher ist, ob man ein Wahllokal aufsuchen wird, sollte man jedenfalls eine Wahlkarte beantragen!

Wahllokale und Öffnungszeiten:



in allen Bundesländern kann man an zumindest zwei Wochentagen wählen und es werden eine Vielzahl von Wahllokalen eingerichtet werden.

Bundesland Wahltage Wahllokale
Niederösterreich 2. - 4. März, 8 - 20 Uhr https://www.wko.at/service/noe/WKNOE-Wahlkundmachung-2020.pdf, S. 14 – 18
Oberösterreich 4. - 5. März, Öffnungszeiten: vgl. Wahllokale https://www.wko.at/service/ooe/OOe_Wahlkundmachung-Wirtschaftskammerwahlen-2020_final-Signa.pdf, S. 14 - 21
Salzburg Stadt Salzburg: 2. - 5. März, ansonsten: 4. - 5. März, 8 – 20 Uhr https://www.wko.at/service/sbg/wahl2020-wahllokale.html
Vorarlberg 2. und 5. März, Wahlsprengel Bregenz: 08:30 – 12:30 Uhr und 13:45 – 16:00 Uhr, ansonsten: 08:30 – 18:00 Uhr https://www.wko.at/service/vbg/WKV-Wahlkundmachung-Wirtschaftskammerwahlen-2020-20.11.2019a.pdf; S. 14
Wien 3. - 5. März, 8 – 20 Uhr https://wahllokale.wkw.at/

Wahlkarten beantragen (bis 24.2.):



Je nachdem, ob Sie ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft besitzen, gibt es in den jeweiligen unterschiedliche Formulare für die Beantragung der Wahlkarte, die hier zum Download bereit stehen:

Bundesland Wahlkarte beantragen Bis
Niederösterreich https://wahlkartenantrag.wko.at/ 24.02.2020 16:00
Oberösterreich https://wahlkartenantrag.wko.at/ 24.02.2020 16:00
Salzburg https://wahlkartenantrag.wko.at/ 24.02.2020 16:00
Vorarlberg https://wahlkartenantrag.wko.at/ 24.02.2020 16:00
Wien https://wahlkartenantrag.wko.at/ 24.02.2020 17:00

Wer kandidiert wo?



Nähere Informationen dazu, wo wir und unsere ebenfalls parteifreien Bündnispartner mit welchen Spitzenkandidaten kandidieren befinden sich unter:

https://www.freemarkets.at/team.html>

Nicht vergessen!



Wer uns mit seiner Unterstützungserklärung das Antreten ermöglicht hat, der hat noch nicht gewählt. Daher ergeht auch an Unterstützer und selbstverständlich auch die Kandidaten der Aufruf vom Wahlrecht Gebrauch zu machen (ja, man darf sich auch selbst wählen!).